Samstag, 20. Oktober 2012

Heilbad

Unter einem Heilbad wird ein an Ortschaften vergebenes Prädikat verstanden, das es für seine medizinischen Einrichtungen für spezielle Kurmaßnahmen auszeichnet. Gemeinden dürfen sich dank dieses Prädikats als Kurort bezeichnen. In Deutschland ist der Deutsche Heilbäderverband e. V. für die Prädikatisierung verantwortlich. Nahezu jeder dritte Einwohner in Deutschland nimmt während seines Lebens die Dienste einer Kur in Anspruch.

Nach der Prädikatisierung dürfen sich Gemeinden mit den Bezeichnungen Heilbad, Bad oder Seeheilbad im Ortsnamen schmücken. Nicht alle Ortschaften, wie beispielsweise Aachen, nutzen diesen Zusatz.

Um sich als Heilbad auszeichnen zu dürfen, müssen verschiedene Faktoren erfüllt sein. So muss beispielsweise der Boden über ein Vorkommen eines wissenschaftlich anerkannten und natürlichen Heilmittels verfügen. Das können Sole-, Thermal- oder auch Mineralquellen sein. Zusätzlich müssen Einrichtungen vorhanden sein, die dieses Heilmittel auch anwenden. Darunter fallen Kurmitteleinrichtungen. Zusätzlich muss der Stadtbildcharakter dem eines Kurortes angepasst werden und beispielsweise ein Kurpark vorhanden sein. Auch veröffentlichte und wissenschaftlich anerkannte Therapieformen, sowie exakt für diese Form spezialisierte Ärzte und Personal müssen in Ortschaften mit dem Prädikat „Heilbad“ vorhanden sein.

Noch bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts setzten Kurorte hauptsächlich organische Kurmittel ein, die heute nicht mehr für die Ausweisung von einem Heilbad notwendig sind. Darunter fallen beispielsweise Molke-, Weintrauben- oder Kräutersaftkuren.